Wahlversammlung am 08.06.2020

Am Montag den 08.06.2020 um 19:30 Uhr findet unsere Mitgliederversammlung im Rathaus der Gemeinde Steinhagen, am Pulverbach 25, im Ratssaal statt.


Auf Grund der Corona-Pandemie unterliegt die Versammlung strengen Hygieneregeln:

  • Bitte eine Mund-Nasen-Maske mitbringen
  • Es wird eine Eingangskontrolle geben. Dabei werden Kontaktdaten für Gäste erhoben. Diese Daten werden vier Wochen verschlossen aufbewahrt und danach vernichtet.
  • Bitte einen eigenen Stift mitbringen
  • Im Gebäude 2 Meter Abstand wahren

Tagesordnung der Wahlversammlung am 08.06.2020:

Top 1  Begrüßung und Formalia

  • Wahl der Versammlungsleitung
  • Wahl der/ des Sitzungsprotokollanten
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  • Verabschiedung der Tagesordnung

Top 2  Beratung zum Wahlprogramm für die Kommunalwahl 2020

Top 3  Wahl des Bürgermeister-Kandidaten

Wahl des Wahlvorstandes und der Stimmzähler/innen

  • Wahl eines Schriftführers/ einer Schriftführerin nach dem Kommunalwahlgesetz zur Unterzeichnung der Niederschrift
  • Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
  • Beschluss über das Wahlverfahren
  • Benennung der Vertrauensleute zur Einreichung des Wahlvorschlags
  • Kandidatenvorstellung
  • Wahl des Kandidaten

Top 4  Wahl der Bewerber*innen für die Wahlbezirke

Wahl des Wahlvorstandes und der Stimmzähler/innen

  • Wahl eines Schriftführers/ einer Schriftführerin nach dem Kommunalwahlgesetz zur Unterzeichnung der Niederschrift
  • Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
  • Beschluss über das Wahlverfahren
  • Benennung der Vertrauensleute zur Einreichung des Wahlvorschlags
  • Kandidatenvorstellung
  • Wahl der Kandidaten

Top 5  Wahl der Bewerber*innen für die Reserveliste

            Verfahren siehe Top 4

Top 6  Votum für die Bewerber*innen für die Wahlbezirke zur Kreistagswahl

Top 7 Verschiedenes

Stimmberechtigt ist, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlgebiet
wahlberechtigt ist, d.h.:
• Mindestens 16 Jahre ist,
• Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist,
• Seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet mit 1. Wohnsitz wohnt,
• Deutscher im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

5 × 2 =