GRÜNE & SPD: Einwendung zum Bebauungsplanes Nr. 24/ 2.

Einwendung zur Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 242. Änderung „Gewerbegebiet Am Bahnhof mit Teilbereich mit Rettungswache“ 

Am 30.01.2018 wurde unter großer Beteiligung der Steinhagener Bürger ein Workshop als Grundlage für eine Machbarkeitsstudie zu einem ökologischen Gewerbegebiet im Bereich der Hofstelle Detert durchgeführt. Auf dessen Basis wurde dann eine Machbarkeitsstudie erstellt. Es wurden rund 60 Punkte erarbeitet, die in dem neuen Gewerbegebiet umgesetzt werden sollten.

Der vorliegende Planentwurf entspricht in keiner Weise der Intention der Machbarkeitsstudie.  Von der Vision des „ökologischen Gewerbegebietes Detert“ ist in dem vorliegenden Planentwurf kaum etwas zu finden.

Der Bebauungsplan (B-Plan) muss im Zusammenhang mit der ganzen Fläche gedacht werden, damit zukünftige Entwicklungen nicht behindert werden.  

Das bedeutet u.a., dass eine zentrale Erschließung in das gesamte zukünftige Gewerbegebiet möglich bleiben muss und nicht durch eine voreilige und kurzsichtige Planung verbaut werden darf. 

  • Die Fläche östlich des Gehölzstreifens ist zum jetzigen Zeitpunkt von Bebauung frei zu halten.
  • Die Entwürfe sollten über die aktuelle Planfläche hinaus zeichnerisch dargestellt werden, besonders im Hinblick auf die zukünftige Erschließung des Gesamtgewerbegebietes.

Der B-Plan ist unter Berücksichtigung der ökologischen und topographischen Gegebenheiten zu planen (vorhandene Gehölzbestände, Bäume, Hangneigung). 


Es ist ein Strukturkonzept (in Anlehnung an den Vorschlägen aus der Machbarkeitsstudie) verbindlich festzulegen, an dem sich die zukünftigen Bebauungspläne zu orientieren haben. 

  • Das Strukturkonzept ermöglicht idealerweise die Ansiedlung von kleinerem Gewerbe aber auch Industrie. Nur so ist eine in sich schlüssige, ganzheitliche Entwicklung des Gewerbegebietes Detert zu gewährleisten.

Es ist ein ökologischer Rahmenplan zu entwickeln, der nicht nur für den Bebauungsplan Nr. 24 2. Ä. gilt, sondern für die gesamte Fläche anwendbar ist:

  • Es sind ökologische Kriterien festzusetzen, die sowohl für die Errichtung der Rettungswache als auch für alle weiteren Gebäude gelten (Passivhausstandard, Dachbegrünung, Photovoltaik, Fassadenbegrünung). 
  • In dem Bebauungsplan ist ein ökologisches Entwässerungskonzept zu entwickeln, das für die gesamte Detertfläche erweitert werden kann (z.B. naturnahes Regenrückhaltebecken mit Aufenthaltsqualität)
  • Der Kreis Gütersloh hat am 24.06.2019 ökologische Kriterien für die Kreis-eigenen Gebäude festgelegt. Diese gelten somit auch für die Rettungswache. 

Es ist zeitnah ein Handbuch zu erstellen, das die ökologischen Vorgaben für die Gebäude- und Grundstücksplanungen darlegt.  Außerdem beinhaltet es Informationen zu Fördermöglichkeiten, Ansprechpartnern, Beispiele etc.  So wissen potentielle Interessenten gleich, worauf sie achten müssen und haben einen Leitfaden zur Hand, der ihnen die Planung ihres Firmengebäudes erleichtert.