Die berechtigten Belange der Fußgänger und Fahrradfahrer werden ausgeblendet

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat für die Bielefelder Straße eine Planung vorgelegt, die vor dem Hintergrund der Verkehrsentwicklung und den Anforderungen an eine Verkehrswende völlig ungeeignet ist. Da die Planung grundsätzliche Mängel aufweist, haben die GRÜNEN im Bauauschuss gegen diese Planung gestimmt.

Die Erfahrungen mit der Vierzügigkeit der Realschule, haben uns gezeigt, dass sich durch Einigkeit aller auch auf Landesebene etwas bewegen lässt. Durch die nun gewährte „grundsätzliche Zustimmung zur Planung des Landesbetriebes Straßenbau NRW“ ist diese Chance vertan.

Eine gute Verkehrsplanung berücksichtigt immer die Interessen, insbesondere die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, also auch von Radfahrern und Fußgängern.
Für Steinhagen ist die Bielefelder Straße in erster Linie nicht Autobahnzubringer, sondern eine, von Fußgängern und Radfahrerenden viel genutzte Hauptachse für die täglichen Besorgungen. Zudem ist die Bielefelder Straße als Schulweg ausgewiesen und damit eine der von Kindern und Jugendlichen am häufigsten genutzte Strecke. Die massive Zunahme des Pkw- und Schwerlastverkehr im gesamten Ortsverlauf macht es für diese Gruppe der Verkehrsteilnehmer immer schwieriger die gewohnten Wege sicher zu nutzen.
Diesen Aspekt lässt die vorgelegte Planung vermissen, es geht hauptsächlich darum den regionalen Pkw und LKW-Verkehr möglichst reibungslos auf die A33 zu führen. Straßenbau NRW ist nur bereit eine Erhaltungsmaßnahme, nach eigenen Vorgaben für die Bielefelder Straße durchzuführen. Das führt dazu, dass insbesondere im nördlichen Teil ein hohes Gefahrenpotential in Kauf genommen wird.
Die auf Steinhagener Anregungen vorgeschlagenen Details, wie rote Fahrradschutzstreifen, Aufstellflächen für Fahrräder usw. fallen nach genauem Wortlaut des Beschlusses alle in die Kategorie „könnte und eventuell“. Ob und was dann Eingang in die Bauphase finden wird steht noch in den Sternen. Lösungsansätze wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Durchfahrtverbote und getrennte Führung des Rad- und Fußverkehrs finden keinen Eingang, oder werden als nicht möglich abgelehnt.

Die berechtigten Belange der Menschen in Steinhagen werden ausgeblendet. Das hat nichts mit Verkehrswende, oder gleichberechtigter Verkehrsteilhabe zu tun. Das ist Verkehrsplanung aus dem letzten Jahrhundert. Die Drohung des Landesbetriebs, bei einer Ablehnung der Pläne nur die Fahrbahndecke zu sanieren, ist ein Gebaren, das schon an Erpressung grenzt.

Nach unserem Verständnis sollte die gemeinsame Suche nach Lösungen mit allen Beteiligten, also auch mit dem Landesbetrieb im Vordergrund stehen. Schließlich haben wir ein neues Mobilitätsgesetz in NRW, stecken mitten in der Klimakrise und alle reden von der Verkehrswende.

Wir können diese Planung nicht mittragen.