Grüne lehnen Pläne für „Dreischlingen“ ab 31. Mai 202119. Dezember 2022 Einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 – Ortsteil Steinhagen – im Bereich des Grundstücks Haller Straße 1 (Dreischlingen) stimmen wir, aus mehreren Gründen nicht zu. Im Bereich der Hallerstraße 1 existiert bereits ein rechtsgültiger Bebauungsplan. Dieser lässt jetzt schon eine moderate Bebauung auf dem Gelände „Dreischlingen“ zu. Im weiteren Umkreis hat sich in den letzten Jahrzehnten ein wertvoller Baumbestand entwickelt. Sosehr wir es begrüßen, wenn das marode Bauwerk „Dreischlingen“ saniert, restauriert oder auch ersetzt wird, so sehr lehnen wir eine so massive Bebauung, wie sie uns im Bauausschuss vorgestellt wurde, ab. Die B68 ist nach wie vor eine vielbefahrene Straße mit hohem Lärmeintrag in die angrenzenden Flächen. Es würde ein hochgradig lärmvorbelastetes Wohngebiet entstehen. Die Errichtung einer Lärmschutzwand kann nicht die Lösung sein. Die Verkehrssituation an der Schweriner Straße ist jetzt schon angespannt. Die Möglichkeit einer Zufahrt über die B68 in das neue Wohngebiet ist nicht geklärt. Auf der Fläche hat sich ein wertvoller Baumbestand entwickelt, mit vielen Bäumen die auf Grund ihrer Art und Größe unter die Baumschutzsatzung der Gemeinde Steinhagen fallen. Zudem ist er Teil einer Grünverbindung in den Teutoburger Wald. Das Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten ist zur Zeit noch nicht geklärt. Eine Artenschutzprüfung ist dringend notwendig. In Steinhagen wurden gerade im letzten Jahr viele neue Wohngebiete ausgewiesen (Amshauser Straße, Hilter Weg etc.). Bündnis 90/Die Grünen sehen keine Notwendigkeit an dieser problematischen Stelle auf Biegen und Brechen Wohnbebauung zu realisieren. Darum haben wir einer Vertagung zugestimmt? Bündnis 90/Die Grünen haben im Ausschuss deutlich gemacht, dass sie der Änderung des Bebauungsplanes nicht zustimmen wird. Es ist allerdings guter Brauch, dass einer Vertagung zugestimmt wird, wenn eine Fraktion noch Beratungsbedarf anmeldet, wie es die SPD –Fraktion getan hat. Daher haben wir der Vertagung zugestimmt. Unsere Grundhaltung zu der Änderung des Bebauungsplanes ändert sich dadurch nicht.